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Anlage 5: Krankheiten und Fehlzeiten

Sollte Ihr Kind einmal erkranken, bitten wir Sie zwischen 6:30 – 7:15 Uhr in der Schule anzurufen, um es abzumelden. Das ist wichtig, da wir uns ansonsten Sorgen machen und davon ausgehen, dass Ihr Kind zwar von zu Hause losgegangen, aber nicht in der Schule angekommen ist.


Ein Entschuldigungsschreiben (siehe Vorlage) muss spätestens am 3. Krankheitstag per E-Mail oder per Post der Schule vorliegen.
Sollte Ihr Kind an einer meldepflichtigen oder ansteckenden Erkrankung leiden, oder haben Sie den Verdacht, dass dies der Fall sein könnte, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht in die Schule und teilen Sie dem Sekretariat die meldepflichtige Erkrankung unverzüglich mit. Im Falle einer meldepflichtigen Erkrankung kann Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn ärztlicherseits bestätigt wurde, dass keine Infektionsgefahr für die anderen Kinder mehr besteht.


Um meldepflichtige Krankheiten (siehe beiliegende Belehrung) handelt sich z.B. bei:
1. Diphtherie, Cholera, Thyphus
2. Keuchhusten
3. Hepatitisviren B
4. HIV
5. Kopflausbefall


Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren, meldepflichtigen oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zuhause bleiben.
Weiterhin möchten wir auf folgenden Sachverhalt hinweisen: Nach §43 des derzeit gültigen Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt besteht Anwesenheitspflicht im Unterricht. Das Zuspätkommen und Nichterscheinen wird dementsprechend im Klassenbuch als unentschuldigte Fehlzeit vermerkt und geahndet.
Für das Fach Sport gelten besondere Regelungen. Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können (Sportbefreiung), werden vom Sportlehrer in geeigneter Weise zu kleinen Hilfen im Sportunterricht einbezogen oder werden, wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt, während des Sportunterrichts in einer anderen Klasse unterrichtet. Man kann sein Sportzeug mal vergessen, das kann sicher vorkommen. Häufig vergessenes Sportzeug kann und wird von der Schule allerdings nicht toleriert. Der Sportlehrer klärt die Schüler zu Beginn des Schuljahres über die möglichen Konsequenzen auf.

 

Belehrung Infektionsschutzgesetz: belehrung_f._eltern_nach_infektionsschutzgesetz.pdf

 

Formular zur Kenntnisnahme: anlage_5_krankheiten_und_fehlzeiten.pdf




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