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Anlage 3: Verlassen des Schulgeländes

 

Ab der 7. Klasse darf Ihr Kind nach den gesetzlichen Bestimmungen das Schulgelände in Freistunden und in der Mittagspause verlassen.
Wir versuchen Freistunden zu vermeiden, das ist aber nicht immer möglich. Schüler, die das Schulgelände verlassen, unterliegen in dieser Zeit nicht der schulischen Aufsicht. Das heißt, sie sind eigenverantwortlich unterwegs. Das ist in aller Regel kein Problem, da die Kinder und Jugendlichen alt genug sind.
Wenn Ihr Kind davon Gebrauch machen soll, bitten wir Sie die Anlage herunterzuladen und zu unterschreiben.


Download: anlage_3_verlassen_des_schulgelaendes.pdf

 




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