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Hausordnung der Sekundarschule "Am Salzigen See" Röblingen

 

Präambel:
Die Hausordnung gilt auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Dabei werden das Zusammenleben sowie auch die Zusammenarbeit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft geregelt. Die Schulgemeinschaft beinhaltet Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das gesamte Schulgelände wird durch einen Zaun begrenzt. Das Schulgelände erstreckt sich vom Haupttor an der Kesselstraße bis zum Nebeneingang an der Turnhalle zum Grasemannweg.


1. VERHALTEN AUF DEM SCHULGELÄNDE SOWIE IM UNTERRICHT

a. Wir achten und respektieren alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Eine Missachtung (Beschimpfung, Bedrohung, körperliche Gewalt…) wird nicht toleriert.

 

b. Jeder hat das Recht, sich zu beschweren, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Hierzu wurde das Beschwerdemanagement eingerichtet. Siehe Anlage 1

 

c. Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie aller Mitarbeiter der Sekundarschule haben alle Schülerinnen und Schüler Folge zu leisten.

 

d. Unfallquellen sind stets zu minimieren. Sollte es jedoch zu einer Gefährdung durch eine der unten genannten Handlungen kommen, sind das aufsichtsführende Personal oder der Hausmeister umgehend zu informieren:

• Werfen und Schießen von Steinen
• Fußball spielen außerhalb des Fußballplatzes
• Werfen von Schneebällen
• Mitbringen von Skateboards und ähnlichem
• Rennen und Toben in dem Schulgebäude
• Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern
• Mitbringen jeglicher Waffen und waffenähnlicher Gegenstände sowie pyrotechnischer Erzeugnisse
• Mitbringen von Zündquellen (z.B. Feuerzeuge)


e. Die Nutzung von Kommunikationsgeräten (z.B. Smartphone) ist während der Unterrichtszeit nur in Absprache mit der Lehrkraft oder der Schulleitung zu Unterrichtszwecken gestattet. Die Benutzung von elektronischen Unterhaltungsgeräten (z.B. Musikboxen, o.Ä.) auf dem Schulgelände ist untersagt. Sowohl das Fotografieren als auch das Aufnehmen von Ton- und Videosequenzen auf dem Schulgelände sind nur nach Absprache mit der Lehrkraft oder der Schulleitung sowie dem oder der aufgenommenen Person/en erlaubt.

 

f. Der Vertrieb und Genuss von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten, Suchtmitteln (z.B. Alkohol) und Halluzinogenen ist strengstens verboten.

 

g. Alle Räumlichkeiten des Schulgebäudes, Einrichtungsgegenstände, Lernmittel sowie die Außenanlagen sind sorgsam zu behandeln und im sauberen Zustand zu verlassen. Bei mutwilligen Zerstörungen sowie dem Verlust von Schuleigentum (z.B. Lehrbücher) sind die Verursacher zur Erstattung der entstehenden Kosten verpflichtet.

 

h. Für persönliche Wertgegenstände ist jede Schülerin und jeder Schüler stets selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung.

 

i. Für das Befahren des Schulgeländes gibt es für Eltern oder Sorgeberechtigte Einschränkungen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Die Parkplätze auf dem Schulgelände stehen ausschließlich allen Mitarbeitern der Einrichtung zur Verfügung. Fahrräder sind in den vorgesehenen Fahrradständer abzustellen und entsprechend zu sichern. Für Beschädigungen an oder Diebstahl von Fahrrädern übernimmt die Schule keine Haftung.
Wenn Eltern oder Sorgeberechtigte ihre Kinder wegen Unwohlsein, Krankheit oder nach einem Unfall abholen müssen, oder sie einen Termin bei dem Klassen- oder Fachlehrer haben, weisen wir darauf hin, dass der Turnhallenparkplatz zu befahren ist. Auch die Schülerinnen und Schüler, die bereits im Besitz eines PKW-Führerscheins sind, haben ihre Fahrzeuge ebenfalls auf dem Turnhallenparkplatz abzustellen.

 

j. Eltern oder Sorgeberechtigte sowie Besucher haben sich stets im Sekretariat anzumelden. Es ist nicht gestattet, sich während der Schulzeit unangemeldet auf dem Schulgelände aufzuhalten.

 

2. UNTERRICHTSZEITEN UND PAUSENREGELUNGEN

a. Die Schule wird täglich ab 06:30 Uhr geöffnet. Vor Unterrichtsbeginn haben die Schülerinnen und Schüler in den Wintermonaten sowie bei schlechtem Wetter die Möglichkeit, die Aula als Aufenthaltsraum zu nutzen. Mit dem Vorklingeln, um 07:05 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in die entsprechenden Unterrichtsräume. Der reguläre Unterrichtsbeginn ist um 07:15 Uhr. Die Unterrichts- und Pausenzeiten entnehmen Sie bitte der Anlage 2.

 

b. Die unterrichtende Lehrkraft ist spätestens zum Vorklingeln im entsprechenden Unterrichtsraum anwesend. Sie hat den Raum nach dem Unterricht als letzte zu verlassen.

 

c. Die großen Pausen sind Hofpausen, in denen sich alle Schülerinnen und Schüler schnellstmöglich auf den Schulhof begeben. Die kleinen Pausen dienen lediglich zum Raumwechsel sowie zum Einnehmen von Speisen und Getränken. Das Verzehren von Lebensmitteln im Chemieraum und im Computerkabinett ist stets untersagt. Nach dem Ertönen des Klingelzeichens zum Ende der Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in die Unterrichtsräume.

 

d. Beim Abklingeln einer Hofpause (bei schlechtem Wetter) begeben sich alle Schülerinnen und Schüler sowie die aufsichtsführenden Lehrkräfte in die Aula.

 

e. Die Einnahme des Mittagessens erfolgt in der 2. großen Pause in der Aula. Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Mittagsversorgung teilnehmen, verlassen die Aula.

 

f. Nach Unterrichtsschluss haben die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Sie haben sich auf dem sichersten Weg nach Hause zu begeben. Anderenfalls entfällt der Versicherungsschutz.

 

g. Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist den Anweisungen des Beförderungspersonals Folge zu leisten.

 

h. In den Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler im Jugendclub oder auf dem Schulhof auf. Das Aufhalten in den Schulfluren, in den Klassenräumen sowie in der Aula ist jedoch nicht gestattet. Den Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 7 ist es nach Erlaubnis der Eltern und Sorgeberechtigten gestattet, das Schulgelände in der 2. Hofpause und/oder Freistunden zu verlassen. Die Verantwortung für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler außerhalb des Schulgeländes tragen ausschließlich die Eltern und Sorgeberechtigten. Dabei entfällt stets eine Haftung des Landes für Personal- und Sachschäden (keine Aufsichtspflicht). Die Genehmigung für das Verlassen des Schulgeländes finden Sie in Anlage 3.


i. Bei zu hohen Temperaturen kann die Schulleitung die Unterrichtszeit unter bestimmten Bedingungen reduzieren. Dementsprechend finden die Unterrichtsstunden gemäß der Stundentafel statt, werden jedoch verkürzt. Sollte dieser Fall eintreten, würden wir die Schülerinnen und Schüler nach dem Unterricht entlassen. Für die Schülerinnen und Schüler, welche aus organisatorischen Gründen den vorzeitigen Heimweg nicht antreten können, findet eine Betreuung durch unsere Pädagogen statt.
Ausnahme: Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 gibt es besondere Regelungen, welche Sie bitte der Anlage 4 entnehmen.
Wir sind stets bemüht die Verkürzung der Unterrichtszeit nach Möglichkeit zu vermeiden. Sollten wir aufgrund extremer Hitze dennoch die Entscheidung treffen müssen, weil ein Unterricht für Schülerinnen und Schüler nicht mehr zumutbar ist, bitten wir Sie um Ihre Kooperation hinsichtlich des Schülertransports.

 

3. TEILNAHME AM UNTERRICHT

a. Jeder Schüler und jede Schülerin sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme an allen Unterrichtsstunden und Veranstaltungen verpflichtet. Bei Krankheit ist die Schule umgehend zu benachrichtigen. Siehe Erläuterungen in Anlage 5.


b. Weiterhin sind alle Schülerinnen und Schüler dazu verpflichtet, Arbeits- und Lernmittel ordnungsgemäß und vollständig für den Unterricht mit sich zu führen.

 

c. Eine Freistellung vom Unterricht aus privaten Gründen, kann ausschließlich auf schriftlichen Antrag der Eltern oder Sorgeberechtigten erfolgen. Die Freistellung muss zeitnah, spätestens eine Woche vor dem Freistellungstermin erfolgen.

 

d. Ist eine Teilnahme am Unterricht wegen Unwohlsein/Krankheit für die Schülerinnen und Schüler nicht mehr möglich, haben sie sich in jedem Fall bei dem Fachlehrer abzumelden und umgehend im Sekretariat einzufinden. Die Schule wird sich telefonisch mit den Eltern oder Sorgeberechtigten in Verbindung setzen. Kann ein Schüler oder Schülerin nicht abgeholt werden, verbleibt er/sie bis zum Unterrichtsschluss im Ruheraum oder im Unterricht.

 

e. Eine dauernde Befreiung vom Sportunterricht ist auf Grundlage eines ärztlichen Attests möglich. Dieses ist jeweils zu Beginn des Schuljahres bzw. umgehend nach Eintreten der Befreiung vorzulegen. Die Schule behält sich das Recht vor, ein zweites Gutachten in Form eines „Amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses“ erstellen zu lassen.

 

4. KONSEQUENZEN BEI NICHTEINHALTUNG

a. Bei Verstößen von Schülerinnen und Schüler gegen die Hausordnung können gemäß §44 Schulgesetz Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen beschlossen werden.

 

b. Bei Verstößen von Eltern oder Sorgeberechtigten sowie Besuchern gegen diese Hausordnung, behält sich die Schule das Recht vor, ein Hausverbot auszusprechen.

 

Diese Hausordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Gesamtkonferenz in Kraft und kann notwendi-gen Änderungen unterworfen werden.

 

Seegebiet Mansfelder Land, Mai 2022
Leiter der Gesamtkonferenz: Frau Flug (Schulleiterin)




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